AUSBILDUNGSINFO
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System, das heißt in der
Kleintierarztpraxis/Tierklinik und in der Berufschule und dauert in der
Regel drei Jahre. Je nach Schulleistungen oder Vorbildung kann die
Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.
Betrieb
| Berufsschule
|
Ausbildungsordnung Bestandteile der AO sind nach § 5 BBiG:
Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Ausbildungsberufsbild Ausbildungsrahmenplan Prüfungsanforderungen
| |
Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage zu § 5 der Ausbildungsordnung. Er beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und konkretisiert nach Breite und Tiefe die im Ausbildungsbild festgelegten Ausbildungs-berufsbildpositionen (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten).
| Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan ist Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und zeitlich sowie inhaltlich mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern folgt den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht wird in Lernfelder unterteilt.
|
Betrieblicher Ausbildungsplan Der Ausbildungsrahmenplan wird in einen betrieblichen Ausbildungsplan umgesetzt, der die Grundlage für die individuelle Ausbildung im Betrieb bildet.
| |
|
Wer eine Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten absolvieren möchte, muss sich um einen Ausbildungsplatz in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik bewerben. Vor Beginn der Ausbildung wird zwischen dem Ausbilder und dem/der Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der bei der Tierärztekammer des Saarlandes zur Einschreibung und Verwaltung des Ausbildungsverhältnisses eingereicht wird. Die für die Ausbildung von TFAs zuständige Berufsschule ist im Saarland das KBBZ Halberg, Kurt-Schumacherstr. 20, 66130 Saarbrücken. Hier findet zweimal in der Woche der Berufsschulunterricht statt.
Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die aus einer schriftlichen Prüfung in den fünf Fächern Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und –verwaltung, Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Strahlenschutz in der Tierheilkunde und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie einer mündlich/praktischen Prüfung besteht.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der/die Auszubildende Ihr Prüfungszeugnis und Ihren Ausbildungsbrief zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten.
Ausbildungsdauer:Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, mindestens jedoch 2 Jahre in Sonderfällen (§ 5 BBiG, § 2 Tiermed.Fachangest.Ausbild.V).
Verkürzung der Ausbildungszeit (§ 7 und 8 BBiG):Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich
um 6 Monate
- nur nach schriftlichem Antrag an die Tierärztekammer
- 1. bei Abiturienten (Vorlage des Abiturzeugnisses)
- 2. bei sonstigen Gründen (schriftliche Begründung)
um 12 Monate
- nur nach schriftlichem Antrag an die Tierärztekammer
- 1. bei einer bereits abgeschlossener Berufsausbildung (Vorlage des Prüfungszeugnisses)
- 2. bei Umschülern (Vorlage der Genehmigung der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit sowie des Prüfungszeugnisses)
- 3. bei Wechsel der Ausbildung in medizinischen Hilfsberufen (Medizinische Fachangestellte/er, Zahnmedizinische Fachangestellte/er, Med.-Tech.-, Pharmazeut-Tech.-, Vet.Med.-Tech.-Assistent/in)
Teilzeitausbildung Eine Teilzeitausbildung erfolgt mit mindestens 20 Wochenstunden – die Ausbildungszeit verlängert sich um 1 Jahr. Mit Einreichung des Ausbildungsvertrages bei der Tierärztekammer des Saarlandes muss ein schriftlicher Antrag auf Teilzeitausbildung gestellt werden.
Im 1. Jahr erfolgt die Ausbildung ausschließlich in der Ausbildungspraxis. Die Einschulung in die 1. Klasse der Berufsschule erfolgt im 2. Ausbildungsjahr.